Die Lehramtsanwärter*innen nehmen im 1. Ausbildungsabschnitt an Veranstaltungen zum Schul- und Beamtenrecht teil, die wie folgt gegliedert sind:
- Einführungsveranstaltungen zum Schul- und Beamtenrecht
- Veranstaltungen zum Beamtenrecht
- Veranstaltungen zum Schulrecht und zur Schulkunde
- Mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten).
Im schulischen Alltag und Umfeld spielen rechtliche Rahmenbedingungen und Fragen eine wichtige Rolle. Daher ist es erforderlich, sich mit den wesentlichen rechtlichen Aspekten vertraut zu machen und sich Kompetenzen anzueignen. In den Veranstaltungen werden die entsprechenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften zugrundegelegt und bedeutsame Themen realitätsnah, fallorientiert und unter Berücksichtigung der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung behandelt. Schulrechtliches Wissen gibt Handlungssicherheit in der Zusammenarbeit mit allen am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen und trägt zur Professionalität von Lehrkräften bei.